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   BFH, 30.09.1999 - I R 9/98   

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https://dejure.org/1999,6120
BFH, 30.09.1999 - I R 9/98 (https://dejure.org/1999,6120)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1999 - I R 9/98 (https://dejure.org/1999,6120)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1999 - I R 9/98 (https://dejure.org/1999,6120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Vertretung - Vertretungszwang - Prozeßvertreter - Vollmacht - Beteiligter - Gesetzlicher Vertreter

  • Judicialis

    FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 121; ; FGO § 58 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1999 - VII B 239/98

    Nichtvorlage der Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - I R 9/98
    Wird die hiernach erforderliche Vollmachtsurkunde im Rechtsmittelverfahren nicht vorgelegt, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BFH-Beschluß vom vom 26. Januar 1999 VII B 239/98, BFH/NV 1999, 823; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 62 Rz. 67, m.w.N.).

    Die Kosten des Revisionsverfahrens sind dem Prozeßvertreter aufzuerlegen, der als vollmachtloser Vertreter das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 1996 V B 80/95, BFH/NV 1996, 846; in BFH/NV 1999, 823; Gräber/ Koch, a.a.O., Rz. 67, m.w.N.).

  • BFH, 30.05.1996 - V B 80/95

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlendem Nachweis einer Vollmacht eines

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - I R 9/98
    Die Kosten des Revisionsverfahrens sind dem Prozeßvertreter aufzuerlegen, der als vollmachtloser Vertreter das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 1996 V B 80/95, BFH/NV 1996, 846; in BFH/NV 1999, 823; Gräber/ Koch, a.a.O., Rz. 67, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1975 - III R 124/74

    Vollmachtloser Vertreter - Prozeßkostenpflicht - Nierderlegung des Mandats -

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - I R 9/98
    Die erfolgte Mandatsniederlegung ändert hieran nichts (BFH-Beschluß vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714; Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 67, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.1996 - VIII B 43/96

    Möglichkeit der Beschwerde bei Zulassung in der Entscheidung über die Aussetzung

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - I R 9/98
    Die Kosten des Revisionsverfahrens sind dem Prozeßvertreter aufzuerlegen, der als vollmachtloser Vertreter das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 1996 V B 80/95, BFH/NV 1996, 846; in BFH/NV 1999, 823; Gräber/ Koch, a.a.O., Rz. 67, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.1968 - III B 85/67

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen der Einreichung einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - I R 9/98
    Denn die Kostentragungspflicht knüpft an die Veranlassung des Rechtsstreits an (BFH-Beschluß vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473), und diese liegt auch in Fällen der vorliegenden Art bei dem vollmachtlosen Vertreter.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten

    cc) Dass derjenige, der die Prozessvollmacht erteilt, seinerseits als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt hat, macht es nicht unbillig, dem Prozessvertreter die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (BFH-Beschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572).

    Es macht im Hinblick auf die Veranlassung des erfolglos angestrengten Rechtsstreits keinen Unterschied, ob sie ohne Prozessvollmacht als bevollmächtigt oder ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis als gesetzliches Organ mit solchen Befugnissen aufgetreten sind (vgl. BFH-Beschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572; vgl. auch FG Münster Beschluss vom 19. Dezember 1995 15 Ko 3862/95 GK, EFG 1996, 392; a.A. womöglich BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 II B 44/01, BFH/NV 2002, 1602).

  • BFH, 14.12.2004 - III B 115/03

    Prozessfähigkeit; Genossenschaft

    Wer am erstinstanzlichen Verfahren tatsächlich beteiligt war, ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572).

    Eine wirksame Vollmacht der Baugenossenschaft, deren gesetzlicher Vertreter der Prozessvertreter --wie ausgeführt-- nicht ist, hat er nicht vorgelegt (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 572).

  • BFH, 31.03.2011 - I R 74/10

    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der

    Abweichend von der Regel des § 135 Abs. 2 FGO entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass in Fällen vollmachtloser Vertretung der vollmachtlose Vertreter die Kosten des unzulässigen Rechtsmittels zu tragen hat, wenn und weil er --und nicht der von ihm vermeintlich vertretene Beteiligte-- die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601).
  • BFH, 03.05.2002 - I E 1/01

    Unrichtige Sachbehandlung; Absehen von Kosten

    Der dahin gehende Beschluss des Senats ist in BFH/NV 2000, 572 abgedruckt.
  • BFH, 11.09.2002 - I B 45/02

    Veranlassung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde als vollmachtlose

    Die Verfahrenskosten sind den Prozessvertretern aufzuerlegen, die als vollmachtlose Vertreter das erfolglose Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde veranlasst haben (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7052/15

    Klageerhebung ohne wirksame Prozessvollmacht - Kostenpflicht des vollmachtslosen

    Eine erfolgte Mandatsniederlegung ändert hieran nichts (BFH, Beschluss vom 30.09.1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572, II. 5. der Gründe m. w. N.).
  • FG München, 04.09.2017 - 7 K 1379/17

    Kostentragungspflicht eines vollmachtlosen Vertreters

    Im letztgenannten Fall kommt hinzu, dass es dann auch an der Prozessfähigkeit jener Person fehlt (§ 58 FGO), was ebenfalls zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führt (BFH-Beschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572).
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